Datenschutz & Urheberrecht - es wird doch immer verstrickter
Was steckt hinter DIGI SUMMIT?
Obwohl das Urheberrecht und die Datenschutzverordnung im Rahmen der weiter voranschreitenden Digitalisierung immer relevanter werden, reicht der Ursprung der beiden Gesetze bis in die Antike zurück. So bezeichnete der römische Dichter Martial einen gewissen Fidentinus als “plagiarius”, nachdem dieser Martials Gedichte als seine eigenen ausgegeben hatte. Ziel des heutigen Blogs ist es daher, einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu schaffen, die einfache Umsetzung der Vorschriften für euer Unternehmen abzuleiten und die Komplexität der Thematik am Fallbeispiel “Metall auf Metall” zu beleuchten.
Das Urheberrecht (UrhG)
Alle Vorschriften zum Thema Urheberrecht sind im Urheberrecht (UrhG) geregelt. Es gewährt den Urhebern von geistigen Schöpfungen bestimmte Rechte an ihren Werken. Diese Rechte umfassen die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe sowie die Bearbeitung und Übersetzung der Urheberwerke. Schutzgegenstand können literarische Werke, Musik, Kunst, Filme, Software, Fotografien und vieles mehr sein. Wichtig ist, dass die meisten Werke automatisch mit ihrer Schöpfung geschützt sind und keine weitere Registrierung oder Kennzeichnung nötig ist. Die Dauer des Urheberrechtsschutzes variiert hingegen je nach Land und Art des Werks. In den meisten Fällen dauert der Schutz während des Lebens des Urhebers plus bis zu 70 Jahre nach seinem Tod an. Gibt es mehrere Urheber, läuft der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers ab. Nach Ablauf dieser Frist sind die Werke gemeinfrei, das heißt, sie dürfen beliebig oft verwendet, vervielfältigt oder auch verändert werden.
Zu Lebzeiten des Urhebers können Nutzungsrechte für Werke in Form von Verträgen oder Lizenzvereinbarungen erworben werden. Wichtig ist, sich genau an diese Vereinbarungen zu halten und nicht schon vorab mit den Werken fremder Urheber zu arbeiten. Denn das könnte – wie im Fall “Metall auf Metall” – in einem jahrelangen Rechtsstreit enden. Bereits vor über 20 Jahren reichte die Elektronik Band Kraftwerk Klage gegen den Musikproduzent, Rapper und Songwriter Moses Pelham ein, da dieser ungefragt eine zweisekündige Tonspur aus ihrem Song “Metall auf Metall” für den Sabrina Settlur Track “Nur mit mir” gesampelt hatte. Obwohl bereits mehrere Urteile zugunsten beider Parteien an diversen nationalen und internationalen Rechtsinstitutionen gefallen sind, zieht sich der juristische Konflikt weiter.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Rechte der DSGVO sollen sicherstellen, dass persönliche Informationen angemessen geschützt werden. Sie ist ein Gesetz der Europäischen Union und wird in Deutschland noch durch die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weiter ergänzt und konkretisiert. Für die Datenverarbeitung gilt grundlegend: Nicht mehr als nötig. Unter der Voraussetzung der Zustimmung der Betroffenen zur Datennutzung dürfen Unternehmen nie mehr Informationen speichern als für den ursprünglichen Zweck nötig sind. Sind die Daten erst einmal gespeichert, müssen diese ausreichend vor Zugriffen durch Unbefugte sowie vor Verlust und Fälschung geschützt werden. Werden sie hingegen nicht mehr benötigt, müssen die Daten gelöscht werden. In besonderen Fällen gilt hier auch das sogenannte “Recht auf Vergessenwerden”.
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Nach dem kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage stellt sich die Frage: Wie kann ich diese Vorschriften in meinem Unternehmen integrieren? Zunächst sollte geprüft werden, ob generell ein Datenschutzbeauftragter bestimmt werden sollte. Wenn ja, ist es wichtig, diese Person mit ausreichend Ressourcen, also Zeit und Budget, auszustatten. Zusätzlich sollte das restliche Team dennoch eine grundlegende Schulung über die Pflichten und Anforderungen der DSGVO und des Urheberrechts erhalten, um eine gewisse Awareness für das Thema zu erreichen.
Neben der internen Umsetzung ist aber natürlich das Einhalten der Verordnungen gegenüber externen Betroffenen genauso wichtig. Das Stichwort lautet hier Transparenz. Formuliert eure Datenschutzverordnungen und -hinweise möglichst klar und verständlich. Hierbei können auch Leitfäden von den Datenschutzbehörden helfen. Stellt sicher, dass die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Sorgt außerdem dafür, dass bei dieser Datenverarbeitung immer eine gültige Einwilligung vorliegt. Diese Einwilligung muss dabei freiwillig, spezifisch und informiert sein.
Um bei möglichen Datenschutzverletzungen reagieren zu können, dokumentiert sämtliche Maßnahmen und Prozesse zur DSGVO-Einhaltung in schriftlicher Form. So können bei Bedarf schnell und unkompliziert Nachweise erbracht werden.
Fazit
Insgesamt sind die Rechtsprechungen der EU und Deutschlands vielleicht ein eher trockenes Thema, können und sollten aber für die Arbeit im Online Bereich nicht ignoriert werden. Heutzutage ist es unabdingbar, Basiswissen im Bereich Datenschutz und Urheberrecht zu besitzen. Einerseits könnt ihr so mögliche fahrlässige Fehler in eurem eigenen Unternehmen vermeiden, aber seid andererseits auch selbst als Konsument sicherer über eure Rechte. Achtet dabei aber auf mögliche Neuerungen bzw. Gesetzesänderungen, um immer up-to-date zu bleiben.
Euer Digi Summit Team!